Platzordnung

1. SPIELBETRIEB/SPIELZEIT

Damit ein reibungsloser Spielbetrieb gewährleistet ist, wird die Spielzeit für Einzel auf 1 Stunde und für Doppel auf 2 Stunden festgesetzt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn auf allen Plätzen der Anlage gespielt wird und weitere Spieler/innen anwesend sind bzw. warten.

Innerhalb der vorgenannten Spielzeit von 1 bzw. 2 Stunden müssen die Plätze abgezogen, die Linien gekehrt und die Plätze bei Trockenheit beregnet werden. Wird die Spielzeit nicht innerhalb von 10 Minuten angetreten, verliert der Spieler seine Platzreservierung. Die Spielzeit von 1 Stunde bzw. von 2 Stunden verringert sich gegebenenfalls um die Dauer der Verspätung.

Während des Spiels müssen die Namensschilder aller beteiligten Spieler gesteckt sein.

2. PLATZBELEGUNG/BELEGUNGSTAFEL

Jedes aktive Mitglied, das seinen Vereinsbeitrag ordnungsgemäß bezahlt hat, erhält ein Namensschild (magnetisch), das zur Platzbelegung in die am Vereinsheim angebrachte Belegungstafel einzuheften ist. Jedes Mitglied darf nur 1 Schild führen.

Für die Tennisplätze II und III kann nur bei Anwesenheit aller am Spiel teilnehmenden Spieler gesteckt werden. Für die Plätze I und IV ist eine Eintragung höchstens 3 Tage im voraus möglich (Stecktag inbegriffen – z.B. montags für Mittwoch). Auf Platz III hat der vom Verein eingesetzte Trainer stets Vorrang. Es müssen die Schilder aller Spieler vorgesteckt werden.

Ein Nachstecken (Verlängerung der Spielzeit) ist nur nach Ablauf der Spielzeit von 1 Stunde bzw. 2 Stunden zulässig und nur insoweit, als keine anderen Spieler einen Platz beanspruchen. Es darf maximal 1 Stunde nachgespielt werden.

Jedes Mitglied darf regelwidrig gesteckte Namensschilder entfernen, um sich ordnungsgemäß selbst einen Platz zu reservieren.

Vorstand, Sportwart und Platzwart sowie die Mannschaftsführer sind berechtigt, durch besondere Schilder einzelne Plätze aus besonderem Anlass für den allgemeinen Spielbetrieb zu sperren, Mannschaftsführer jedoch nur, soweit die Plätze für das festgelegte Mannschaftstraining oder für Turnierspiele benötigt werden.

Die Trainingszeiten der Mannschaften sowie für das separat laufende Jugendtraining werden durch die Vorstandschaft jeweils rechtzeitig vor Saisonbeginn durch Aushang im Schaukasten am Clubheim bekannt gegeben. Dabei werden auch die notwendigen Plätze (höchstens 2) festgelegt

Forderungsspiele im Rahmen der Rangliste dürfen grundsätzlich nur jeweils auf zwei Plätzen ausgetragen werden, und zwar auf den Plätzen III und IV. Die Plätze sind ordnungsgemäß im voraus zu reservieren, die Forderung ist im voraus in die Forderungsliste einzutragen. Auf der Belegungstafel ist zu den Namensschildern das Schild „“Rangliste““ anzubringen.

Ranglisten-Spiele enden mit dem Sieg eines Spieler und sind deshalb insoweit von der Spielzeitenregelung nach Nr. 1 ausgenommen.

Die Rangliste wird durch den Sportwart geführt.“

Nach jedem Spiel haben die Spieler ihre Schilder aus dem Belegungsplan zu entfernen und in die auf der Belegungstafel vorgesehenen Aufbewahrungsfelder zurückzustecken.

3. PLATZBENUTZUNG/GASTSPIELER/KINDER UND JUGENDLICHE

Die Benützung der Plätze ist nur den aktiven Mitgliedern des Rainer Tennisclubs gestattet. Passive Mitglieder können gegen eine Platzbenutzungsgebühr von 2,56 € pro Stunde spielen. Sie tragen sich in die Gastspieler-Liste ein

Nichtmitglieder, also Gäste, sind bei Zahlung einer Gebühr spielberechtigt, und zwar nur wenn ein
RTC – Mitglied mitspielt.

Die Gebühr wird durch die Vorstandschaft festgelegt. Zur Zeit beträgt sie 5,11 € pro Stunde und Gast.

Das gastgebende Mitglied muss sich vor Spielbeginn in die aufliegende Gastspieler-Liste eintragen (Datum, Name des RTC – Mitglieds, Name(n) des/der Gastspieler(s)). Die Spieldauer ist nach Spielende einzutragen. Die Eintragungen sind durch Unterschrift zu bestätigen. Die Begleichung der Gastgebühr obliegt dem jeweils gastgebenden Mitglied. In der Regel wird der Betrag im Abbuchungsverfahren eingezogen.

Mit demselben Nichtmitglied kann nur höchstens 5 mal pro Saison gespielt werden.

Für die Platzbelegung bzw. die Platzreservierung gilt Ziffer 2 entsprechend. Es sind die vorhandenen Gast-Schilder zu verwenden.

Für einen durch ein Mitglied engagierten externen Trainer ist kein Gastspieler-Beitrag zu entrichten. Voraussetzung ist jedoch, dass der Vereinsvorsitzende das Training zugelassen hat.

Vereinsinterne Trainer haben bei Unterweisung von Nichtmitgliedern für die Platzbenützung Gastspieler-Gebühren zu zahlen (siehe oben).

Tennisunterricht durch den Vereinstrainer findet auf Platz III statt, Platz I und IV können für Trainingszwecke zwischen 17.00 und 20.00 Uhr nicht vorgesteckt werden. Punkt 1 und 2 gelten für Trainer entsprechend.

Kinder und Jugendliche, die nicht berufstätig sind, dürfen unter sich von Montag bis Freitag die Plätze nach 17.00 Uhr nur dann benutzen, wenn erwerbs- oder berufstätige Mitglieder nicht spielen wollen. Das gleiche gilt für Samstag ab 15.00 Uhr und für Sonntag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie ab 15.00 Uhr. Im übrigen haben Jugendliche und Kinder jederzeit Spielberechtigung. Das Belegen und Reservieren der Plätze richtet sich nach Nr.2.

4. BALLWURFMASCHINE

Die vorhandene Ballwurfmaschine kann von den Mitgliedern kostenlos benutzt werden. Sie ist jedoch nur auf Platz IV einzusetzen (Elektro-Anschluss). Anleitungen zur sachgemäßen Anwendung erteilen bei Bedarf die Vorstandsmitglieder.

Jugendliche benutzen die Ballwurfmaschine nur unter der Aufsicht eines Erwachsenen Mitglieds oder aufgrund besonderer Erlaubnis und nur im Rahmen der für nicht erwerbstätige Jugendliche zugelassenen Spielzeiten.

(Ausnahme: Jugendtraining).

Die durch den Verein beschafften Trainingsbälle dienen ausschließlich der Verwendung in der Ballwurfmaschine und dem Jugendtraining. Sie sind jeweils vollzählig in die Behältnisse zurückzulegen. Die Ballwurfmaschine und das Zubehör sind nach dem Gebrauch wieder in den Unterstand zu bringen. Schlüssel zum Unterstand besitzen alle Vorstandschaftsmitglieder und Mannschaftsführer sowie internen Trainer.

5. PLATZPFLEGE/SAUBERHALTUNG DER ANLAGE UND DES CLUBHEIMES

Die Sauberhaltung der Tennisanlage einschließlich des Clubheimes ist eine gemeinschaftliche Pflicht. Abfälle sind in die dafür aufgestellten Behälter zu werfen. Leere Flaschen sind in die im oder hinter dem Clubheim stehenden leeren Getränkekästen zu bringen. Benutzte Gläser sind ins Clubheim zurückzustellen.

Soweit Mitglieder Besteck, Geschirr oder andere Utensilien aus der Küche des Vereinsheimes benutzen, sind die Gegenstände sauber abzuspülen und wieder aufzuräumen. Die Küche ist ordentlich und gesäubert zu hinterlassen. Das gleiche gilt für die innerhalb und außerhalb des Vereinsheimes aufgestellten Tische. Die Stühle sind nach Gebrauch zurückzustellen.

Das Vereinsheim (Gastraum, Duschen/Umkleideräume und WC) darf nicht mit Tennisschuhen betreten werden.

Alle Tennis spielenden Mitglieder und Gäste haben die Plätze zu schonen und zu pflegen. Es ist daher insbesondere folgendes zu beachten:
– nach jedem beendetem Spiel sind die Plätze abzuziehen;
– die Abziehmatten sind an den vorgesehenen Haken aufzuhängen;
– trockene Plätze sind vor dem Spielen ausreichend zu beregnen;
– entstandene Löcher sind sofort einzuebnen und festzutreten;
– durch den Platzwart gesperrte Plätze dürfen nicht bespielt
werden; seinen Anweisungen hinsichtlich der Platzpflege ist im übrigen nachzukommen.

Alle Einrichtungen der Anlage sind pfleglich und mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln.

6. SPIELKLEIDUNG

Alle Tennisspieler sind gehalten, die RTC – Plätze nur in geeigneter Tenniskleidung und ausschließlich mit Tennisschuhen zu betreten. Straßenkleidung und Straßenschuhe sowie anderweitige Sportschuhe sind verboten.

Mitglieder der Vorstandschaft und der Platzwart können Zuwiderhandelnde vom Platz verweisen.

7. SCHLÜSSEL/ABSPERREN

Jedes erwachsene, aktive Mitglied erhält Schlüssel für das Haupttor der Tennisanlage, die Haustüre und den Eingang zum Gastraum des Clubheims. Jugendliche erhalten einen Schlüssel, der das Haupttor der Anlage und den Eingang zum Clubhaus sperrt.

Bei Aushändigung der Schlüssel ist eine Gebühr (Pfand) von 6,- € pro Schlüssel zu Entrichten. Es ist strengstens untersagt, Schlüssel an Dritte weiterzugeben. Jeglicher Verlust ist der Vorstandschaft sofort anzuzeigen (Schließanlage!).

Die Mitglieder der Vorstandschaft sowie der Platzwart besitzen einen Schlüssel zum Küchenraum des Vereinsheimes.

Wer die Anlage tagsüber oder am Abend zuletzt verlässt, ist für das Absperren des Clubheimes (Innenraum und Haustüre), sowie des Haupttores der Anlage verantwortlich. Elektrische Anlagen und Einrichtungen sind auszuschalten.

8. PLATZWART

Der Platzwart ist ermächtigt, auf die Einhaltung dieser Spiel- und Platzordnung hinzuwirken. In diesem Rahmen ist seinen Anordnungen Folge zu leisten. Er ist befugt, die Spielberechtigung zu überprüfen. Insoweit handelt er im Auftrag der Vorstandschaft.

9. BETRIEB DES CLUBHEIMES

Im Clubheim befindet sich der gekühlte Getränkevorrat (Kühlboxen im Schanktisch). Bei Bedarf werden auch temperierte Getränke vorgehalten. Es besteht grundsätzlich Selbstbedienung.

Die aus den Behältnissen entnommenen Getränke sind in die Getränkeliste einzutragen (Datum, Art des Getränkes, Zahl der Getränke und €-Betrag). Für jedes Mitglied/Familien ist ein Eintragungsbogen vorhanden. Jede Eintragung ist mit Unterschrift zu bestätigen. Am Ende der Saison werden die in der Getränkeliste aufgelaufenen Beträge von den Mitgliedern eingezogen. Zwischenzahlungen an den Kassier sind möglich. Bezahlte Getränke werden ausschließlich durch den Kassier in der Getränkeliste gestrichen.

Aus dem Kühlschrank in der Küche des Clubheimes dürfen Getränke nur durch die Inhaber des Küchenschlüssels ausgehändigt werden. Die Ausgabe ist ebenfalls in die Getränkeliste einzutragen.

Mit dem im Innenraum des Clubheims installierten Telefon ist sorgsam umzugehen. Geführte Telefongespräche sind in die Telefonliste einzutragen. Vor einem Gespräch ist der Stand des Gebührenzählers in die Liste vorzutragen. Die Gebühr für 1 Einheit beträgt derzeit 0,26 €. Sie wird vom Vorstand jeweils den Postgebühren entsprechend festgesetzt. Telefonkosten werden wie Getränkekosten eingezogen. Auch hier sind Zwischenzahlungen an den Kassier möglich.

Bei besonderen Veranstaltungen im Clubheim bzw. auf der Anlage weist die Vorstandschaft jeweils rechtzeitig alle Mitglieder auf Termin und Art der Veranstaltung hin. Dies geschieht durch Aushänge in den Anschlagkästen am Clubheim und am Haupteingang der Anlage.

10. VERBESSERUNGSVORSCHLÄGE/WÜNSCHE

Vorschläge, Wünsche und Beanstandungen, die Platzanlage oder den allgemeinen Spielbetrieb betreffen, werden gerne entgegengenommen. Als „Kummerkasten“ dient der neben der Eingangstür des Clubheims angebrachte (rote) Briefkasten.

Anonyme Eingänge werden jedoch nicht berücksichtigt.

11. EINHALTUNG DER SPIEL- UND PLATZORDNUNG

Diese Spiel- und Platzordnung soll nicht in erster Linie der Maßregelung einzelner, sondern der Förderung eines reibungslosen Zusammenlebens aller Mitglieder des Rainer Tennisclubs dienen. Alle Mitglieder sind deshalb aufgerufen diese Regelungen einzuhalten. Die Pflege der sportlichen und der geselligen Kameradschaft innerhalb des Clubs ist im übrigen Aufgabe aller.

12. AHNDUNG VON VERSTÖSSEN

Die Ahndung von Verstößen gegen diese Spiel- und Platzordnung behält sich die Vorstandschaft vor. Sie kann in diesem Rahmen die entsprechenden satzungsmäßigen Bestimmungen anwenden.

13. AUSHANG/VERÖFFENTLICHUNG

Diese Spiel- und Platzordnung wird innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen nach ihrem Inkrafttreten allen Mitgliedern zugestellt. Außerdem wird sie am Clubheim ausgehängt bzw. im Clubheim aufgelegt.

14. INKRAFTTRETEN

Diese Spiel- und Platzordnung tritt am 1.4.1991 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Spiel- und Platzordnung vom 1.7.81 außer Kraft. Diese Spiel- und Platzordnung wurde durch Generalversammlungsbeschluss vom 12.4.1996 in den Positionen, welche die Platzbelegung betreffen ergänzt, bzw. entsprechend geändert.

RAIN AM LECH, DEN 01. APRIL 1991
RAIN AM LECH, DEN 12. APRIL 1996

Der Vorstand

Reiter

1.Vorsitzender